Die vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Gespräche zur Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes zur neuen Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe haben letzte Woche begonnen und sollen am 14.12.2017 beendet werden, so dass die Verordnung im Frühjahr 2018 in Kraft treten kann. Es zeichnet sich eine Kompromisslösung ab.

In einem Spitzengespräch mit dem amtierenden Verkehrsminister Christian Schmidt ist zwischen dem Dachverbands der deutschen Traditionsschiffe GSHW und dem Minister vereinbart worden, dass der Entwurf zur neuen Verordnung ergebnisoffen überarbeitet werden soll. „Der Minister und auch wir streben eine Verordnung an, mit der es den Betreibern auch in Zukunft möglich sein soll, Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge zu betreiben“ so Jan-Mathias Westermann, Vorsitzender der GSHW.

„Die Gespräche haben in einer sehr sachlichen und kooperativen Weise unter der Federführung von Ministerialdirektor Klingen und seiner Mitarbeiterin Regierungsrätin Lang stattgefunden“ wie der erste Vorsitzende der GSHW Jan-Matthias Westermann ausführte. “Dafür danken wir ihnen.“ Der Großteil des Entwurfes ist bearbeitet, es konnten viele Änderungen erzielt werden. Seitens des BMVI wurde zugesagt, den Betreibern die notwendigen Übergangsfristen einzuräumen und auch die erforderliche materielle Begleitung in Form eines Fördertopfes zur Verfügung zu stellen. Bereits vergangene Woche wurden erste Ergebnisse erzielt, so zum Beispiel, dass alle Ausnahmen von dem im Verordnungstext vorgesehenen baulichen Vorschriften schiffsbezogen festgehalten und für die Lebensdauer des jeweiligen Schiffes festgeschrieben werden. Dieses Vorgehen entspricht auch der Forderung der GSHW, eine Differenzierung nach Fahrtgebieten und Schiffsgrößen in der Verordnung zu verankern

„Allerdings liegt der schwierigste Teil der Verhandlungen, die personelle Besetzung der Schiffe, noch vor uns“ so Nikolaus Kern, der stellvertretende Vorsitzende der GSHW. „Wir sind aber verhalten optimistisch, dass auch diese Punkte einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.“ Insgesamt sind die Verbände AGDM und GSHW mit den bisher erzielten Ergebnissen zufrieden. Sollten die restlichen Gespräche ebenso verlaufen, sollte einer breiten Akzeptanz der neuen Verordnung nichts im Wege stehen.