Seit gestern verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum zweiten Mal über die geplante Vertiefung der Unterelbe. Die Planungen sehen vor, die Elbe von Cuxhaven bis Hamburg so tief auszubaggern, dass Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern den Hamburger Hafen unabhängig von der Tide erreichen können. Derzeit ist die gezeitenunabhängige Zufahrt bis zu einem Tiefgang von 12,50 Metern möglich. Umweltschützer kritisieren die Pläne scharf.

Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung aus dem Jahr 2012 und sehen vor allem die Vorgaben des Naturschutz- und Wasserrechts nicht ausreichend beachtet. Ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs im parallelen Weservertiefungsverfahren aus dem vergangenen Jahr bestätigt sie in ihrer Auffassung. Das europäische Naturschutzrecht verpflichtet dazu, den Zustand der Flüsse zu verbessern. Die geplante Ausbaggerung der Elbe hätte das Gegenteil zur Folge und ist deshalb aus Sicht der Verbände mit geltendem Recht nicht vereinbar. Das Verfahren zur Elbvertiefung hat daher eine Bedeutung für den Gewässerschutz, die weit über die Elbe hinausgeht. Die Hansestadt Hamburg will den Fluss bis zur Nordsee für Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Meter unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar machen. Tideabhängig sollen es sogar 14,50 Meter sein. Die mündliche Verhandlung drehte sich am Montag unter anderem um die Frage: Wie hoch laufen Ebbe und Flut nach einer erneuten Elbvertiefung auf? Die Planer der Stadt sagen: höchstens sechs Zentimeter. Die Umweltverbände rechnen mit dreimal so viel Tidenhub.

Professor Dr. Hubert Weiger, Bundesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Die verfehlte Flusspolitik der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass die großen Flüsse in Deutschland in einem miserablen Zustand sind. Unsere Lebensadern Rhein, Donau und Elbe brauchen mehr Raum statt ständiger Vertiefungen. Wir erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Einsicht stützt und damit ein europaweites Signal setzt.“ Im Rahmen des bislang aufwendigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind. Zwischen Cuxhaven und Hamburg ist die Elbe weitgehend als Europäisches Schutzgebiet gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sowie durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie  geschützt. Für den geplanten Eingriff müssten ca. 40 Millionen Kubikmeter aus dem Flussbett gebaggert werden. Dies würde die Ökologie des Flusses beschädigen.

„Im langjährigen Verfahren zur Elbvertiefung haben die Umweltverbände schon einiges erreicht. Weil die Bedeutung des europäischen Naturschutzes mit den wichtigen Richtlinien zum Gewässer- , Habitat und Vogelschutz unlängst von der EU-Kommission noch einmal bestätigt wurden, bleibt die Hürde für Ausnahmen sehr hoch. Deswegen hoffen wir auch, dass das Bundesverwaltungsgericht unseren Argumenten folgt und die Elbvertiefung stoppen wird.“, sagt NABU-Präsident Tschimpke.

Aus Sicht der Verbände bestehen Alternativen um den Hafenstandort Deutschland zu stärken und die geschützte Natur zu schonen: Statt die Elbmündung ein neuntes Mal zu vertiefen, sei eine Kooperation der norddeutschen Seehäfen Hamburg, Wilhelmshaven und Bremerhaven wirtschaftlich und ökologisch der richtige Weg.