Wassersport und Wassertourismus in Deutschland befinden sich auf Wachstumskurs. Nach einer Studie über die wirtschaftlichen Potenziale des Wassertourismus in Deutschland aus dem Jahre 2016 beträgt der Bruttoumsatz allein an den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich rund 4,2 Mrd. Euro. Rund 66.000 Menschen können ihren Lebensunterhalt durch den Wassertourismus an diesen Wasserstraßen bestreiten. Vertreter maritimer Verbände aus Sport, Tourismus und Wirtschaft haben sich nun mit Sorge an das Verkehrsministerium gewandt. Sie fürchten, dass die maritime Infrastruktur in Deutschland an den touristisch besonders attraktiven rund 2.800 km Nebenwasserstraßen zunehmend verfällt.

Die Substanzreserven der 142 Schleusen und 120 Wehre seien bei einem erheblichen Teil nahezu aufgebraucht. So liege der Altersmittelwert bei Schleusen bei 105, bei Wehren bei 75 Jahren. Dadurch bestehe die Gefahr, dass z.B. durch Schleusenschließungen größere Abschnitte des Wasserstraßennetzes nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Sanierung wasserbaulicher Anlagen dulde daher keinen weiteren zeitlichen Aufschub. Zwar begrüßen die Verbände, dass sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausdrücklich zu seiner Verantwortung für die Nebenwasserstraßen bekannt und ein Wassertourismuskonzept auf den Weg gebracht hat. Nun aber sei es an der Zeit, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen und den Sanierungsprozess der Anlagen einzuleiten. Grundlage der Investitionen sollen laut BMVI Kosten-Nutzen-Analysen für die jeweiligen Bauwerke sein. In diesem Zusammenhang weisen die Verbände darauf hin, dass Investitionsentscheidungen nicht allein auf der Grundlage der derzeitigen Nutzungsintensität getroffen werden dürften, sondern das Entwicklungspotenzial eines Gewässers im Zusammenhang mit angrenzenden Landesgewässern berücksichtigt werden müsse. Eine angemessene Potenzialanalyse fehle in allen bisherigen Überlegungen.

Außerdem gäbe es über die reine Kosten-Nutzen-Analyse hinaus eine Reihe weiterer Aspekte, die bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden müssten. Hierzu gehören u.a. das Interesse landseitiger Nutzer an Aktivitäten auf dem Wasser und das daraus resultierende Wirtschaftspotenzial, die Entwertung privatwirtschaftlicher und gemeinnütziger Investitionen (Häfen, Anlegestellen, Gastronomie, Vereinsanlagen etc.) bei Gewässerschließungen, die Berücksichtigung regionalwirtschaftlicher Effekte in ländlichen Räumen bis hin zu kulturhistorischen Gesichtspunkten.

Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen erfordern entsprechende finanzielle Mittel. Die Verbände erhoffen sich, dass die im Wassertourismuskonzept angekündigte Ausweisung eines getrennten Haushaltstitels für die touristischen Wasserstraßen nun umgesetzt wird. In jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass die durchgängige Befahrbarkeit des vorhandenen Bundeswasserstraßennetzes in Gänze erhalten bleibt.